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   BFH, 02.10.1968 - VI R 233/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1282
BFH, 02.10.1968 - VI R 233/67 (https://dejure.org/1968,1282)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1968 - VI R 233/67 (https://dejure.org/1968,1282)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1968 - VI R 233/67 (https://dejure.org/1968,1282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Mitgliedern einer Kapelle und Festzeltinhaber als Gewerbetreibender

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 215
  • BStBl II 1969, 142
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U

    Einordnung der gelegentlichen Einkünfte von Musikern als selbstständig bzw.

    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 233/67
    Diese Unterordnung unter den Dirigenten bestehe schon der Sache nach und könne als solche nicht die Annahme eines Arbeitsverhältnisses zum Kapellmeister rechtfertigen (vgl. das Urteil des BFH IV 106/54 U vom 3. November 1955, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 62 S. 296 - BFH 62, 296 -, BStBl III 1956, 110).
  • BFH, 11.01.1957 - VI 7/55
    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 233/67
    Das gewerbliche, auf Dauer eingerichtete Unternehmen der Klägerin sei nicht mit gelegentlichen Festveranstaltungen von Schützen-, Turn- oder ähnlichen Idealvereinen vergleichbar, die in der Regel nicht Arbeitgeber der Musiker seien, weil sie als lose Personenzusammenschlüsse ohne wirtschaftlichen Zweck kein Personal und keine feste Betriebsorganisation besäßen, in die die Musiker eingegliedert werden könnten (vgl. das Urteil des BFH VI 7/55 vom 11. Januar 1957, StRK, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 81).
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